Geschichte der Wolgadeutschen

24. Soziale Versicherung.

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Дата размещения: 29.04.2021


Социальное страхование рабочих и служащих


Soziale Versicherung.

Die Versorgung der Arbeiter und Angestellten gehörte bis zum Jahre 1922 in den Wirkungskreis der Behörden der Sozialen Fürsorge und hatte nicht die jetzige Form, da die Soziale Fürsorge ganz andere Ziele und Auf gaben verfolgt, als die Soziale Versicherung. Die Versorgung der Arbeiter und Angestellten wurde damals durch die Soziale Fürsorge im gleichen Matze und Verhältnis wie die der übrigen Bevölkerung durchgeführt.

Mit der Einführung der Neuen Ökonomischen Politik wurde die Versorgung der Arbeiter und Angestellten den Behörden der Volkskommissariate für Arbeit übergeben.

Von diesem Zeitpunkt an beginnt erst die eigentliche Arbeit der Sozialen Versicherung, nämlich die besondere Versorgung aller in den Betrieben und Anstalten und allen übrigen Zweigen der Volkswirtschaft beschäftigten Arbeiter und Angestellten, wie sie die spezifischen Verhältnisse der Lohnarbeit verlangen

Die Zeitspanne 1922 bis 1923, die als Wiederherstellungsperiode unserer Wirtschaft durch das langsame Hereinziehen der Arbeiter und Angestellten in die Betriebe und Anstalten charakterisiert wird, brachte einen fortwährend wachsenden Zufluß von Mitteln mit sich, die, wie aus den Diagrammen ersichtlich ist, zur Versorgung der Versicherten verwendet wurden.

Die Sanatorien- und Kurorthilfe, die von den Organen der Sozialen Versicherung der Sowet-Union zum ersten Mal ins Leben gerufen wurde, konnte jedoch in den ersten Jahren nicht genügend entfaltet werden.

Die Jahre 1924, 1925, 1926 und 1927 ergaben den allgemeinen Aufschwung unserer Industrie und Landwirtschaft und demzufolge auch die Vermehrung der Anzahl der Versicherten und die Erhöhung der Arbeitslöhne der letzteren.

Mit der Vergrößerung der Geldmittel hebt sich auch die rechtzeitige und vollständige Versorgung der Versicherten gegen zeitweilige Arbeitsunfähigkeit in Krankheitsfällen, die Erweiterung des Kreises von Arbeitslosen, die von den Soz. Versicherungskassen Unterstützung erhalten, die Herausgabe von Mitteln für die Pflege und Ernährung der Säuglinge und für die Beerdigung der Versicherten und deren Familienglieder. Außer der Arbeitslosenunterstützung haben die Organe der Soz. Versicherung Mittel zur Gründung von Arbeitskollektiven und zur Organisierung von Notstandsarbeiten abgelassen.

Vom Jahre 1924 an begann die planmäßige Sanatorien- und Kurorthilfe für die Versicherten, indem die für diese Institutionen abzulassenden Summen vergrößert wurden, so wie auch die Zahl der Betten in den Sanatorien, Kurorten und Erholungsheimen eine Erhöhung erfuhr.

Zum 10. Jahrestag der Oktoberrevolution verfügen die Organe der Sozialen Versicherung der Deutschen Wolgarepublik über ein Erholungsheim mit 120 Betten. Außerdem sind durch das Volkskommissariat für Gesundheitswesen im örtlichen Sanatorium 40 Betten und in der Kumyßheilanstalt 70 Betten für die Arbeiter und Angestellten sichergestellt.

Im Geschäftsjahre 1926—27 wurden durch die Organe der Sozialen Versicherung 1100 Arbeiter und Angestellte in die Kumyßheilanstalt, 410 in das Sanatorium und 90 auf die allgemeinstaatlichen Kurorte geschickt. Für den Unterhalt des Erholungsheims und die Miete von Plätzen in den Kurorten wurden in diesem Jahre 40.750 Rubel verausgabt.